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Südwestbank AG: Unzulässige Provisionen

Südwestbank AG kassiert Rückvergütungsprovisionen: Schadensersatz
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat die Südwestbank AG Stuttgart zur Rück-zahlung des eingesetzten Kapitals und zusätzlich zur Zahlung des entgangenen Gewinns verurteilt. In diesem Fall hatte eine Klägerin über mehrere Jahre Termingeschäfte über einen Vermögensverwalter getätigt. Die Bank überwies diesem Vermögensverwalter einen Teil aus ihren Provisionszahlungen für abgewickelte Termingeschäfte zurück, ohne die Kundin zu informieren. Das Gericht sah in dieser klammheimlichen Provisionsteilung ein Kick-back-Zahlung zum Nachteil der Kundin und beanstandete diese Tendenz der Provisions-schinderei. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Die Bank überlegt eine Nichtzulassungsbeschwerde.
OLG Stuttgart, Urteil v. 16.2.05 – 9 U 171/03 (2.3.05)


Dresdner Bank: Gebührenschinderei

BGH beanstandet Tricks der Dresdner Bank
Der Bundesgerichtshof kritisiert massiv die rechtswidrigen Versuche der Dresd-ner Bank, die Rechtsprechung zu umgehen und Gebühren bei den Kunden zu schinden. Ein Bank darf im Falle der Rückweisung einer ungedeckten Lastschrift keine Gebühren erheben. So hatte der BGH schon 1997 geurteilt. Die Dresdner Bank reagierte hierauf, indem sie anstelle der „Gebühren“ nunmehr „Schadens-ersatz“ begehrte. Im Bewußtsein der Rechtslage hatte die Bank intern ihre Mitarbeiter angewiesen, die Konten der betroffenen Kunden mit 6 Euro zu belasten. Zu Unrecht.
BGH, Urteil Az.: ZR 154/04 -


Bankgeheimnis in Gefahr

Verfassungsbeschwerde gegen Kontoabrufe und für Bankgeheimnis
Die Volksbank Raesfeld klagt gegen die Änderung des § 24c Kreditwesen-gesetz (KWG), die eine Mitteilung der Stammdaten von Bankkunden an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen vorschreibt und per 1.4.2005 infolge des Gesetzes zur Steuerehrlichkeit auch noch auf Sozialämter, die Bundes-agentur für Arbeit, Wohngeld- und BaföG-Stellen ausgeweitet werden soll. Hinzu kommt eine weitere Verfassungsbeschwerde eines Rechtsanwalts und Notars, der durch diesen Zugriff das Anwaltsgeheimnis verletzt sieht. Allein im 1. Halbjahr 2004 soll es bei der Bafin ca. 16.000 Zugriffe gegeben haben, die das Bankgeheimnis beeinträchtigen. (6.11.04)


Warnung vor Kreditkarten

Der Boss (Chief Executive) der Barclay-Bank Mathew Barrett (Jahresverdienst ca. 2,4 Millionen Euro) verdeutlichte vor einem Ausschuss des britischen Parlaments die hohen Zinsen, die von Kreditkarten-Inhabern nach Überschreiten des Monatsendes zu zahlen sind. Die Kreditkarten in Deutschland liegen im Zins-Rahmen von 14-21 Prozent und müssen bezahlt werden, wenn zum Monatsende kein Ausgleich erfolgt.


EuGH: Einlage-Schutz nur bis 20.000 Euro

Einlageschutz nur bis 20.000 Euro – keine Staatshaftung
Ein mögliches Versagen der Bankaufsicht begründet keinen Schadensersatz-anspruch der Anleger. So entschied der EuGH hinsichtlich der insolventen BVH-Bank (Bank für Vermögensanlagen und Handel AG), die 1997 insolvent wurde. Enttäuschte Anleger wollten die Aufsichtsbehörde haftbar machen. Es verblieb bei der Entschädigungs-Obergrenze von 20000 Euro aus dem Einlagefonds der Banken. Denn die Aufsichtspflicht betrifft die Zulassung der Bank und wirkt sich nicht zugunsten der Bankkunden aus. Die Aufsichtbehörde handelt im öffentli-chen Interesse.
EuGH , Urteil v. 12.10.2004 – Az: C 222/02


Pfändungsfreiheit beim Konto?

Kontopfändung nur noch oberhalb von 930 Euro?
Bundesjustizministerin Zypries möchte das „Recht auf ein Konto für Jedermann“ mit einem Schutzbereich bis zu 930 Euro entsprechend der Pfändungsgrenze ähnlich dem Lohnkonto beim Arbeitgeber schützen. Die Banken waren bislang nur zur Einrichtung von Guthabenkonten bereit und kritisieren die Handhabung des geplanten Vorhabens (14.10.04)Nach dem geltenden Recht kann jedes Guthaben auf dem Konto gepfändet werden. Der Kontoinhaber muß beim zu-ständigen Amtsgericht die Freigabe des für seinen Lebensunterhalt notwendigen Betrages erwirken. Anderenfalls zahlt die Bank das Geld zwei Wochen nach der Pfändung an den Gläubiger aus.


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