Mitglieder einer Wohngemeinschaft sind keine Mitglieder einer Haushaltsgemeinschaft oder einer Bedarfsgemeinschaft. Ein Antragsteller nach „Hartz IV“ auf das Arbeitslosengeld II muß daher keine Angaben über seine Mitbewohner machen. Bundesverfassungsgericht, Beschluß v. 29.10.2004 – 1 BvR 1962/04
Lebensgemeinschaft
Arbeitslosengeld II vor Gericht Eine Frau klagte vor dem Sozialgericht Düsseldorf gegen die Verweigerung des Arbeitslosengeldes II. Dies wurde ihr verweigert, weil sie mit einem berufs-tätigen Mann zusammenlebt. Das Sozialgericht verpflichtete die Arbeitsagentur im Eilverfahren zur Zahlung und sieht in dem Gesetz eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes, da bei homosexuelle Lebensgemeinschaften keine Anrechnung vorgesehen sei, während bei heterosexuellen Paaren eine Anrechnung vorgesehen sei. Im Übrigen setze eine Anrechnung eine enge Bindung voraus, die auch im Notfall auf gegenseitige Hilfe abgestimmt sei. SG Düsseldorf – S 35 SO 28/05 ER
1 Cent für die Krankenkasse
1-Cent-Anordnung durch das Sozialgericht Saarbrücken Ein Kläger wollte weiterhin in der Krankenversicherung pflichtversichert bleiben und klagte deshalb auf den notwendigen 1-Cent-Betrag. Das Sozialgericht befürchtete ein Abgleiten des Klägers unterhalb des Existenzminimums und sprach dem Kläger den Betrag zu. Sozialgericht Saarbrücken – S 21 ER 1/05 AS