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STRAFVERFAHRENS-RECHT

Unschuldsvermutung bis zum rechtskräftigen Urteil

Jeder Bürger hat eine Meinung. Und eine schnelle Presse macht schnelle Fehler. Der Beschudigte ist solange als unschuldig anzusehen, bis er rechtskräftig verurteilt wurde. Das Beispiel Wildmoser senior und die vorlauten Äusserungen des Oberbürgermeisters und "Juristen" Uhde zeigen, daß es immer noch an exponierter Stelle zu unqualifizierten Äusserungen kommt. Eigene Geltungssucht scheint oftmals vor Sachlichkeit zu stehen.


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