Schrott-Immobilien-Käufer verlieren: Schulte / Badenia Der EuGH-Generalanwalt sieht kein verbundenes Geschäft in seinem Gutachten (C-350/03), wenn der Kredit nach dem Verbraucherkreditgesetz widerrufen wird. Denn der Widerruf erfasse nicht den Kauf der Immobilie. Die Entscheidung des EuGH steht noch aus und dürfte die Hoffnung von ca. 300.000 Immobilien-käufer begraben. (29.9.04)
Wohnungskauf mit Rentabilitäts-Berechnung
Die Rechtsprechung des BGH zu „Schrott-Immobilien“ war für den Käufer überteuerter Wohnungen bisher wenig hilfreich. Dies galt insbesondere im Hinblick auf die Zusammenarbeit zwischen Verkäufer und Bank, weil überwiegend kein sog. Verbundgeschäft vorlag. Besser sieht es dage-gen aus, wenn der Verkäufer falsche Wirtschaftlichkeitsberechnungen vorlegt und sogar erkennbare Mehrkosten verschweigt, obwohl die Käufer erkennbar Wert auf eine gute Rendite legen. Der BGH sieht hier nicht nur einen Kaufvertrag, sondern auch einen Beratungsvertrag, aus dem der Verkäufer verpflichtet ist und ggf. Schadensersatz zu leisten hat. Da es sich hier um die Rechtsbeziehung zwischen Verkäufer und Käufer handelt, hat der Verkäufer die Käufer ggf. von den Bankver-pflichtungen freizustellen. BGH, Urteil v. 24. 11.2003 – V ZR 423/02 (noch nicht rechtskräftig, da Zurückweisung an Vordergericht)