Das Oberlandesgericht ordnete die Freilassung des Marokkaners Abdelghani Mzoudi an und hob gleichzeitig den Haftbefehl auf. Mzoudi war der Beihilfe zum Mord in mehr als 3000 Fällen aufgrund angeblicher Unterstützung der Attentäter vom 11. September bezichtigt worden. Das Bundeskriminalamt hatte ohne Zeugenbenennung (vermutet wird Ramzi Binalshibh) durch ein sog, Behördenzeugnis daraufhingwiesen, dass Mzoudi nicht zum engeren Kreis der Attentäter gehöre. Das Oberlan-desgericht entschied „Im Zweifel für den Angeklagten“. Die Mitteilung des Bundeskriminalamtes führt möglicherweise zur Aufnahme eines neuen Verfahrens des zu 15 Jahre Haft verurteilten Motassedeq, der die gleiche Anklage wie Mzoudi erhalten hatte und verurteilt wurde. Das Gericht zeigte auch seine Unzufriedenheit über die fehlende oder zu geringe Kooperationsbereitschaft der amerikanischen Justiz. Die Karls-ruher Mitarbeiter des Generalbundesanwalts versteifen sich auf Sperren der amerikanischen Behörden und verhöhnen damit das Ansehen der Deutschen Rechtspflege. Hier heißt es: „Im Zweifel für den Angeklagten“ und nicht „Im Zweifel für die amerikanische Interessen" – so der Kommentar der F.A.Z. „Frankfurter Allgemeinen vom 13.12.03.
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